Lack of due discretion, Brentwood, 25.09.1985

Der Kläger und die Beklagte heirateten im August 1975, kurz nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus, in dem sie wegen "anorexia nervosa" behandelt worden war. - Das Paar trennte sich im Mai 1978, nachdem sie ein Verhältnis mit einem Studenten eingegangen war. Im August 1979 reichte die F...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Read, Gordon F. (Verfasst von)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Englisch
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Veröffentlicht: 1985
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Jahr: 1985, Band: 21, Seiten: 30-33
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Eherecht
B Mangelndes Urteilsvermögen
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Rechtsprechung
B Eheschließungsunfähigkeit
Beschreibung
Zusammenfassung:Der Kläger und die Beklagte heirateten im August 1975, kurz nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus, in dem sie wegen "anorexia nervosa" behandelt worden war. - Das Paar trennte sich im Mai 1978, nachdem sie ein Verhältnis mit einem Studenten eingegangen war. Im August 1979 reichte die Frau eine erste Klageschrift ein, die abgewiesen wurde. Im September 1981 wurde zivilrechtlich die Scheidung ausgesprochen. Danach reichte der Kläger seine Ehenichtigkeitsklage aufgrund von mangelndem Urteilsvermögen auf seiten der Beklagten ein. Diese Klageschrift wurde angenommen und am 25.09.1985 AFFIRMATIVE entschieden
Enthält:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland