Lack of due discretion; condition; simulation; contra bonum prolis, Brentwood, 11.12.1985

Der Kläger und die Beklagte heirateten im August 1953 in einer baptistischen Kirche in Essex, 2 Monate nach dem 16. Geburtstag der Beklagten. Die Mutter der Beklagten hatte die Erlaubnis zur Eheschließung nur unter der Bedingung gegeben, dass die Tochter nicht vor Ablauf von 3 Jahren schwanger werde...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Published in:Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Main Author: Read, Gordon F. (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: 1985
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Condition
B Marriage law
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1102, §1
B Simulation
B Descendant
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1101, §2
B defectus discretionis iudicii
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Eheschließungsunfähigkeit
Description
Summary:Der Kläger und die Beklagte heirateten im August 1953 in einer baptistischen Kirche in Essex, 2 Monate nach dem 16. Geburtstag der Beklagten. Die Mutter der Beklagten hatte die Erlaubnis zur Eheschließung nur unter der Bedingung gegeben, dass die Tochter nicht vor Ablauf von 3 Jahren schwanger werden dürfe. So wurde das erste Kind 1957 geboren, 1961 ein zweites. Nach der Geburt diagnostizierte man Epilepsie bei der Beklagten. Daraufhin entstanden eheliche Probleme, und 1983 verließ die Beklagte den Kläger wegen eines anderen Mannes. Im Februar 1985 wurde zivilrechtlich die Scheidung ausgesprochen. Der Kläger reichte Ehenichtigkeitsklage mit der Begründung 1. Mangelndes Urteilsvermögen beider Parteien und 2. Eheschließung unter einer auf die Zukunft gerichteten Bedingung ein. Dem wurde der zusätzliche Klagegrund der intentio contra bonum prolis seitens der Frau hinzugefügt. Das Gericht fällte ein affirmatives Urteil bezüglich der intentio contra bonum prolis seitens der Beklagten und des mangelnden Urteilsvermögens seitens des Klägers. Die beiden anderen Klagegründe wurden NEGATIVE abgewiesen
Contains:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland