Total simulation; lack of due discretion, Brentwood, 01.10.1987
Die Eheschließung fand im Juli 1978 statt. Schon in den ersten Ehemonaten war von Scheidung die Rede, die im Dezember 1983 ausgesprochen wurde. Der Kläger erhebt Ehenichtigkeitsklage mit der Begründung des mangelnden Urteilsvermögens und der Totalsimulation auf seiten der Beklagten. Während die Grün...
Τόπος έκδοσης: | Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland |
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Κύριος συγγραφέας: | |
Τύπος μέσου: | Εκτύπωση Άρθρο |
Γλώσσα: | Μη καθορισμένη γλώσσα |
Έλεγχος διαθεσιμότητας: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Έκδοση: |
1987
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Στο/Στη: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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Σημειογραφίες IxTheo: | SB Κανονικό Δίκαιο, Δημόσιο Εκκλησιαστικό Δίκαιο |
Άλλες λέξεις-κλειδιά: | B
Δίκαιο του γάμου
B Νομολογία (μοτίβο) B Καθολική Εκκλησία (μοτίβο) Codex iuris canonici 1983. can. 1101, §2 B defectus discretionis iudicii B Καθολική Εκκλησία (μοτίβο) Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2 B Totalsimulation B Eheschließungsunfähigkeit |
Σύνοψη: | Die Eheschließung fand im Juli 1978 statt. Schon in den ersten Ehemonaten war von Scheidung die Rede, die im Dezember 1983 ausgesprochen wurde. Der Kläger erhebt Ehenichtigkeitsklage mit der Begründung des mangelnden Urteilsvermögens und der Totalsimulation auf seiten der Beklagten. Während die Gründe, die für mangelndes Urteilsvermögen seitens der Beklagten angeführt werden, als nicht hinreichend betrachtet werden, gilt die Totalsimulation als erwiesen (Verweigerung einer zuvor schon existierenden sexuellen Beziehung sowohl vor als auch nach der Eheschließung; schon zum Zeitpunkt der Eheschließung geäußerte Zweifel an deren Richtigkeit). Das Urteil lautet dementsprechend AFFIRMATIVE |
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Περιλαμβάνει: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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