Total simulation; lack of due discretion, Brentwood, 01.10.1987

Die Eheschließung fand im Juli 1978 statt. Schon in den ersten Ehemonaten war von Scheidung die Rede, die im Dezember 1983 ausgesprochen wurde. Der Kläger erhebt Ehenichtigkeitsklage mit der Begründung des mangelnden Urteilsvermögens und der Totalsimulation auf seiten der Beklagten. Während die Grün...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
1. VerfasserIn: Read, Gordon F. (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 1987
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Eherecht
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Rechtsprechung
B defectus discretionis iudicii
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1101, §2
B Totalsimulation
B Eheschließungsunfähigkeit
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Eheschließung fand im Juli 1978 statt. Schon in den ersten Ehemonaten war von Scheidung die Rede, die im Dezember 1983 ausgesprochen wurde. Der Kläger erhebt Ehenichtigkeitsklage mit der Begründung des mangelnden Urteilsvermögens und der Totalsimulation auf seiten der Beklagten. Während die Gründe, die für mangelndes Urteilsvermögen seitens der Beklagten angeführt werden, als nicht hinreichend betrachtet werden, gilt die Totalsimulation als erwiesen (Verweigerung einer zuvor schon existierenden sexuellen Beziehung sowohl vor als auch nach der Eheschließung; schon zum Zeitpunkt der Eheschließung geäußerte Zweifel an deren Richtigkeit). Das Urteil lautet dementsprechend AFFIRMATIVE
Enthält:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland