Gewerkschaften im Dritten Weg: Können Kirchenautonomie und Koalitionsfreiheit zusammen kommen?

Das kirchliche Arbeitsrecht benennt eine Schnittstelle zwischen staatlicher und kirchlicher Rechtsordnung, die im 21. Jahrhundert verstärkt in den Fokus einer politisch-gesellschaftlichen Diskussion geraten ist. Die "Tübinger Beiträge zum kirchlichen Arbeitsrecht" sollen den daraus folgend...

Descrizione completa

Salvato in:  
Dettagli Bibliografici
Altri autori: Reichold, Hermann 1955- (Redattore)
Tipo di documento: Stampa Articolo
Lingua:Lingua non determinata
Verificare la disponibilità: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Pubblicazione: Lit 2014
In: Gewerkschaften im dritten Weg
Anno: 2014
Notazioni IxTheo:SB Diritto canonico
Altre parole chiave:B Terza via
B Diritto ecclesiastico del lavoro
B UNISON
B Diritto di codecisione
Descrizione
Riepilogo:Das kirchliche Arbeitsrecht benennt eine Schnittstelle zwischen staatlicher und kirchlicher Rechtsordnung, die im 21. Jahrhundert verstärkt in den Fokus einer politisch-gesellschaftlichen Diskussion geraten ist. Die "Tübinger Beiträge zum kirchlichen Arbeitsrecht" sollen den daraus folgenden weitreichenden juristischen Kontroversen ein wissenschaftliches Forum bieten. Der "Dritte Weg" des kollektiven Arbeitsrechts der Kirchen kann seit dem Grundsatzurteil des BAG von 2012 auf die organisatorische Einbindung von Gewerkschaften nicht mehr verzichten. Kirchenautonomie und Koalitionsfreiheit sollen in Einklang gebracht werden. Die Gewerkschaft "ver.di" will sich aber nicht einfügen in das kirchliche Korsett. Und im "Dritten Weg" verankerte Mitarbeitervertreter lassen nicht gern externe Funktionäre ans Ruder. Dieser Band diskutiert die neuen Fragestellungen und befasst sich vor allem mit der Novellierung des ARGG-EKD im Bereich der EKD. Professor Dr. Hermann Reichold lehrt Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Tübingen und leitet die Forschungsstelle kirchliches Arbeitsrecht
ISBN:3643125534
Comprende:Enthalten in: Gewerkschaften im dritten Weg