Koalitionen im Dritten Weg – Akteure oder Störer?

Das BAG hat in seinem Streik-Urteil vom 20.11.2012 verdeutlicht, dass der "Dritte Weg" der Kirchen und ihrer Einrichtungen nicht ohne die Gewährleistung der koalitionsmäßigen Betätigung von Gewerkschaften und ihre Einbeziehung in die Kommissionen noch friedlich funktionieren könne. Ein &qu...

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Библиографические подробности
Главный автор: Reichold, Hermann 1955- (Автор)
Формат: Print Статья
Язык:Немецкий
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Опубликовано: 2013
В: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Год: 2013, Том: 1, Выпуск: 4, Страницы: 116-120
Нормированные ключевые слова (последовательности):B Германия (мотив) / Свобода коалиции / Церковное рабочее право
Индексация IxTheo:SB Каноническое право
Другие ключевые слова:B Трудовое право
B Третий путь
B UNISON
Описание
Итог:Das BAG hat in seinem Streik-Urteil vom 20.11.2012 verdeutlicht, dass der "Dritte Weg" der Kirchen und ihrer Einrichtungen nicht ohne die Gewährleistung der koalitionsmäßigen Betätigung von Gewerkschaften und ihre Einbeziehung in die Kommissionen noch friedlich funktionieren könne. Ein "Weiter so wie bisher" kann nach Ansicht des BAG Arbeitskampfmaßnahmen seitens der Gewerkschaften rechtfertigen. Damit ist für den katholischen Bereich und sein MAV-Entsendungsmodell im KODA-System die Frage aufgeworfen, ob dem Koalitionsgrundrecht des Art. 9 Abs. 3 GG nur durch die Einbeziehung von "Gewerkschaften" Genüge getan wird, oder ob nicht auch die existierenden Mitarbeitervertretungen als "Surrogat" einer kirchlichen Koalition rechtiche Anerkennung finden können. Dem soll im Folgenden grundsätzlich nachgegangen werden.
ISSN:2196-0119
Второстепенные работы:In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen