Koalitionen im Dritten Weg – Akteure oder Störer?

Das BAG hat in seinem Streik-Urteil vom 20.11.2012 verdeutlicht, dass der "Dritte Weg" der Kirchen und ihrer Einrichtungen nicht ohne die Gewährleistung der koalitionsmäßigen Betätigung von Gewerkschaften und ihre Einbeziehung in die Kommissionen noch friedlich funktionieren könne. Ein &qu...

Description complète

Enregistré dans:  
Détails bibliographiques
Auteur principal: Reichold, Hermann 1955- (Auteur)
Type de support: Imprimé Article
Langue:Allemand
Vérifier la disponibilité: HBZ Gateway
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Publié: 2013
Dans: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Année: 2013, Volume: 1, Numéro: 4, Pages: 116-120
Sujets / Chaînes de mots-clés standardisés:B Allemagne / Liberté syndicale / Droit ecclésiastique du travail
Classifications IxTheo:SB Droit canonique
Sujets non-standardisés:B Droit du travail
B UNISON
B Troisième voie
Description
Résumé:Das BAG hat in seinem Streik-Urteil vom 20.11.2012 verdeutlicht, dass der "Dritte Weg" der Kirchen und ihrer Einrichtungen nicht ohne die Gewährleistung der koalitionsmäßigen Betätigung von Gewerkschaften und ihre Einbeziehung in die Kommissionen noch friedlich funktionieren könne. Ein "Weiter so wie bisher" kann nach Ansicht des BAG Arbeitskampfmaßnahmen seitens der Gewerkschaften rechtfertigen. Damit ist für den katholischen Bereich und sein MAV-Entsendungsmodell im KODA-System die Frage aufgeworfen, ob dem Koalitionsgrundrecht des Art. 9 Abs. 3 GG nur durch die Einbeziehung von "Gewerkschaften" Genüge getan wird, oder ob nicht auch die existierenden Mitarbeitervertretungen als "Surrogat" einer kirchlichen Koalition rechtiche Anerkennung finden können. Dem soll im Folgenden grundsätzlich nachgegangen werden.
ISSN:2196-0119
Contient:In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen