Organisatorische Einbindung der Gewerkschaften in den Dritten Weg auf Grundlage des BAG-Urteils vom 20.11.2012 (1 AZR 179/11)
Lange Zeit bestand Einigkeit darüber, dass in kirchlichen Einrichtungen innerhalb des Dritten Wegs nicht gestreikt werden darf. Dies wurde immer wieder angezweifelt, ebenso die Gleichwertigkeit des Dritten Wegs gegenüber dem Zweiten Weg. Zwei grundlegende und (möglicherweise) folgenreiche Entscheidu...
Main Author: | |
---|---|
Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Published: |
2014
|
In: |
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2014, Volume: 2, Issue: 3, Pages: 73-77 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Third way
B Labor law B UNISON |
Summary: | Lange Zeit bestand Einigkeit darüber, dass in kirchlichen Einrichtungen innerhalb des Dritten Wegs nicht gestreikt werden darf. Dies wurde immer wieder angezweifelt, ebenso die Gleichwertigkeit des Dritten Wegs gegenüber dem Zweiten Weg. Zwei grundlegende und (möglicherweise) folgenreiche Entscheidungen hierzu hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im November 2012 gefällt, die jedoch weitere rechtspraktische Überlegungen nicht erübrigen, nicht nur im Hinblick auf das (viel diskutierte) Verbot von Streikamßnahmen |
---|---|
ISSN: | 2196-0119 |
Contains: | Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
|