Grenzen verletzt?: Erzbischof Degenhardt und die ÖTV

Kritische Anmerkung zur Aussage Bischof Degenhardts, kirchliche Angestellte könnten nicht Mitglied der ÖTV werden, weil diese die Streichung des § 218 StGB verlangt habe. Seeber meint, damit habe Degenhardt seine Kompetenz überschritten

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Seeber, David A. 1934-2023 (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 1985
In: Herder-Korrespondenz
Jahr: 1985, Band: 39, Heft: 5, Seiten: 202-203
normierte Schlagwort(-folgen):B Degenhardt, Johannes Joachim 1926-2002 / Deutschland / Schwangerschaftsabbruch / Gesetzgebung / Konflikt / Geschichte 1985
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B UNISON
Parallele Ausgabe:Elektronisch
Beschreibung
Zusammenfassung:Kritische Anmerkung zur Aussage Bischof Degenhardts, kirchliche Angestellte könnten nicht Mitglied der ÖTV werden, weil diese die Streichung des § 218 StGB verlangt habe. Seeber meint, damit habe Degenhardt seine Kompetenz überschritten
ISSN:0018-0645
Enthält:In: Herder-Korrespondenz