Rechtsweg bei Kündigungsschutzklage eines Geschäftsführers gegen die GmbH bei Kündigung nach Abberufung, Beschluss vom 26.10.2012 - 10 AZB 60/12
Grundsatz: Vielfach ist für eine Klage von Geschäftsführern, jedenfalls nach deren Abberufung, der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet. § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG schließt im Wege der teleologischen Reduktion nur bezüglich des für die Organstellung maßgeblichen Anstellungsvertrages un...
Corporate Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
C. H. Beck
2013
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In: |
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2013, Volume: 1, Pages: 38 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Employee resignation B Labor law B Germany Bundesarbeitsgericht B Job protection |
Summary: | Grundsatz: Vielfach ist für eine Klage von Geschäftsführern, jedenfalls nach deren Abberufung, der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet. § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG schließt im Wege der teleologischen Reduktion nur bezüglich des für die Organstellung maßgeblichen Anstellungsvertrages und im bestehenden Organverhältnis den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen aus. Mit Beschluss vom 26.10.2012 (10 AZB 60/12) bestätigt das BAG seine bisherige Rechtsprechung für die Kündigungsschutzklage eines Geschäftsführers nach dessen Abberufung |
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ISSN: | 2196-0119 |
Contains: | Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
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