Höhe der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses: BAG, Urteil vom 12.12.2012 - 10 AZR 922/11

Bestehen im Kalenderjahr mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber, sind diese bei der Berechnung der Höhe der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L unabhängig davon zu berücksichtigen, ob sie unmittelbar aneinander anschließen. Eine Kürzung der Jahressonderzahlung um je ein Zwölftel nach §...

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Corporate Author: Deutschland. VerfasserIn (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: 2013
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2013, Volume: 1, Issue: 2, Pages: 72-73
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Deutschland (boat, 1866-1875) Bundesarbeitsgericht
B Jurisdiction
B Labor law
B Employee fringe benefits
B Remuneration
Description
Summary:Bestehen im Kalenderjahr mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber, sind diese bei der Berechnung der Höhe der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L unabhängig davon zu berücksichtigen, ob sie unmittelbar aneinander anschließen. Eine Kürzung der Jahressonderzahlung um je ein Zwölftel nach § 20 Abs. 4 Satz 1 TV-L kommt für solche Monate nicht in Betracht, in denen ein Entgeltanspruch oder ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts nach § 21 TV-L aus einem früheren Arbeitsverhältnis bestand.
ISSN:2196-0119
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen