Befreiung von der Schulbesuchspflicht aus religiösen Gründen, Urteil vom 05.03.2003 - 13 LB 4075/01

Leitsätze: Ein Anspruch auf Befreiung von der Schulbesuchspflicht im Wege der Gestattung von Heimunterricht ist grundsätzlich anzuerkennen, wenn Eltern nachvollziehbar darlegen, dass sie in Gewissenskonflikte geraten würden, wenn ihr Kind eine öffentliche Schule besuchen müsste. Hinsichtlich des Sex...

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Corporate Author: Niedersachsen, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2007
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2007, Volume: 43, Pages: 156-177
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Liberty of conscience
B Religious freedom
B Compulsory education
B Lower Saxony
Description
Summary:Leitsätze: Ein Anspruch auf Befreiung von der Schulbesuchspflicht im Wege der Gestattung von Heimunterricht ist grundsätzlich anzuerkennen, wenn Eltern nachvollziehbar darlegen, dass sie in Gewissenskonflikte geraten würden, wenn ihr Kind eine öffentliche Schule besuchen müsste. Hinsichtlich des Sexualkundeunterrichts kann ein Gewissenskonflikt aber nur dann berücksichtig werden, wenn dieser Unterricht entgegen BVerfGE 47, 46 [77] indoktrinierend ist und auf religiöse Überzeugungen nicht ausreichend Rücksicht nimmt. Dies ist unter Zugrundelegung der einschlägigen Bestimmungen des niedersächsischen Schulrechts nicht der Fall.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946