Schülerbeförderungskosten einer Bekenntnisschule in freier Trägerschaft. Urteil vom 22.03.2006 - 4 K 545/05
Die Übernahme von Schülerbeförderungskosten erfolgt nur für diejenige Schule, die den Bildungsanspruch des Schülers bezogen auf ein bestimmtes schulisches Bildungsangebot örtlich nächstliegend zu erfüllen vermag. Allein das christliche Profil einer evangelischen Grundschule in freier Trägerschaft, d...
Corporate Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
de Gruyter
2009
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2009, Volume: 48, Pages: 123-129 |
IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B State law of churches B School B Compulsory education |
Summary: | Die Übernahme von Schülerbeförderungskosten erfolgt nur für diejenige Schule, die den Bildungsanspruch des Schülers bezogen auf ein bestimmtes schulisches Bildungsangebot örtlich nächstliegend zu erfüllen vermag. Allein das christliche Profil einer evangelischen Grundschule in freier Trägerschaft, die im Übrigen dem Bildungsgang an öffentlichen Grundschulen folgt, ist nicht geeignet, die Verpflichtung zur Übernahme von Schülerbeförderungskosten auszulösen |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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