Schülerbeförderungskosten einer Bekenntnisschule in freier Trägerschaft. Urteil vom 22.03.2006 - 4 K 545/05

Die Übernahme von Schülerbeförderungskosten erfolgt nur für diejenige Schule, die den Bildungsanspruch des Schülers bezogen auf ein bestimmtes schulisches Bildungsangebot örtlich nächstliegend zu erfüllen vermag. Allein das christliche Profil einer evangelischen Grundschule in freier Trägerschaft, d...

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Corporate Author: Sachsen, Verwaltungsgericht, Leipzig (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2009
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2009, Volume: 48, Pages: 123-129
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B State law of churches
B School
B Compulsory education
Description
Summary:Die Übernahme von Schülerbeförderungskosten erfolgt nur für diejenige Schule, die den Bildungsanspruch des Schülers bezogen auf ein bestimmtes schulisches Bildungsangebot örtlich nächstliegend zu erfüllen vermag. Allein das christliche Profil einer evangelischen Grundschule in freier Trägerschaft, die im Übrigen dem Bildungsgang an öffentlichen Grundschulen folgt, ist nicht geeignet, die Verpflichtung zur Übernahme von Schülerbeförderungskosten auszulösen
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946