Total simulation; lack of due discretion, Brentwood, 01.10.1987
Die Eheschließung fand im Juli 1978 statt. Schon in den ersten Ehemonaten war von Scheidung die Rede, die im Dezember 1983 ausgesprochen wurde. Der Kläger erhebt Ehenichtigkeitsklage mit der Begründung des mangelnden Urteilsvermögens und der Totalsimulation auf seiten der Beklagten. Während die Grün...
Pubblicato in: | Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland |
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Pubblicazione: |
1987
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In: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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Notazioni IxTheo: | SB Diritto canonico |
Altre parole chiave: | B
Chiesa cattolica Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Giurisprudenza <motivo> B Diritto matrimoniale B defectus discretionis iudicii B Chiesa cattolica Codex iuris canonici 1983. can. 1101, §2 B Totalsimulation B Eheschließungsunfähigkeit |
Riepilogo: | Die Eheschließung fand im Juli 1978 statt. Schon in den ersten Ehemonaten war von Scheidung die Rede, die im Dezember 1983 ausgesprochen wurde. Der Kläger erhebt Ehenichtigkeitsklage mit der Begründung des mangelnden Urteilsvermögens und der Totalsimulation auf seiten der Beklagten. Während die Gründe, die für mangelndes Urteilsvermögen seitens der Beklagten angeführt werden, als nicht hinreichend betrachtet werden, gilt die Totalsimulation als erwiesen (Verweigerung einer zuvor schon existierenden sexuellen Beziehung sowohl vor als auch nach der Eheschließung; schon zum Zeitpunkt der Eheschließung geäußerte Zweifel an deren Richtigkeit). Das Urteil lautet dementsprechend AFFIRMATIVE |
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Comprende: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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