Epilepsie, Rota Romana, 22.04.1982

Der "In iure"-Teil gibt einen Überblick über 5 Arten von Epilepsien, von denen aufgrund des Erscheinungsbildes nur die "psychopathia epileptica", eine Persönlichkeitsstörung, in Frage kommt, die einen defectus discretionis iudicii oder Eheführungsunfähigkeit bewirken kann. Das Ko...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Published in:Monitor ecclesiasticus
Main Author: Egan, Edward M. 1932-2015 (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Drawer...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Monitor Ecclesiasticus 1982
In: Monitor ecclesiasticus
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Eheführungsunfähigkeit
B Jurisdiction
B Marriage law
B Epilepsy
B Eheschließungsunfähigkeit
Description
Summary:Der "In iure"-Teil gibt einen Überblick über 5 Arten von Epilepsien, von denen aufgrund des Erscheinungsbildes nur die "psychopathia epileptica", eine Persönlichkeitsstörung, in Frage kommt, die einen defectus discretionis iudicii oder Eheführungsunfähigkeit bewirken kann. Das Konsensobjekt wird als andauernde und ausschließlich heterosexuelle Gemeinschaft beschrieben, die ihrer Natur nach auf Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet ist. Unfähig das Konsensobjekt zu erfüllen ist, wer das gegenseitige ius in corpus nicht geben bzw. annehmen kann. Wenngleich niemand heiratet, um sich unglücklich zu machen, ist das Eheglück kein Kriterium für den Bestand der Ehe, weil das Glück nicht in der Macht der Partner steht und niemand sagen kann, wieviel Glück für eine gültige Ehe notwendig ist. Relevant ist die Fähigkeit zu lieben, d. h. die Fähigkeit, das ius in corpus zu geben und anzunehmen, nicht aber die Fähigkeit, zu einer "tota personalitatis communicatio" usw., weil diese nicht das Konsensobjekt betrifft. Es folgt ein ausführlicher Überblick über die "psychopathia epileptica" in der Psychiatrie seit 1875, aus der der Ponens folgert, dass sie die Eheführungsfähigkeit (= traditio et acceptatio iuris in corpus) nicht beeinträchtigt. Eine theoretische Auseinandersetzung über den Zusammenhang zwischen der "psychopathia epileptica" und der discretio iudicii findet nicht statt. can. 1081 CIC/1917
ISSN:0026-976X
Contains:Enthalten in: Monitor ecclesiasticus