Feiertagsschutz: Öffnung einer Diskothek an Gründonnerstag und Karsamstag. BVerwG, Beschluss vom 14.12.2017 (6 B 38/17)

Die Landesgesetzgebung kann öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die den ernsten Charakter des Karfreitags nicht wahren, wie etwa den Tanzbetrieb in Diskotheken, an diesem Tag ohne Befreiungsmöglichkeit verbieten. Dies gilt auch für Unterhaltungsveranstaltungen in geschlossenen Räumen; es kommt...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Deutschland, Bundesverwaltungsgericht (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
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Published: Walter De Gruyter GmbH 2022
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2022, Pages: 295-300$v70
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:Die Landesgesetzgebung kann öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die den ernsten Charakter des Karfreitags nicht wahren, wie etwa den Tanzbetrieb in Diskotheken, an diesem Tag ohne Befreiungsmöglichkeit verbieten. Dies gilt auch für Unterhaltungsveranstaltungen in geschlossenen Räumen; es kommt nicht darauf an, ob davon Beeinträchtigungen ausgehen, die außerhalb der Räume wahrnehmbar sind. Der Schutz des ernsten Charakters dieses stillen gesetzlichen Feiertags rechtfertige einen Schutz des vorhergehenden Gründonnerstags und des nachfolgenden Karsamstags durch das Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen.
ISBN:311070238X
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110702224