Feiertagsschutz: Öffnung einer Diskothek an Gründonnerstag und Karsamstag. BVerwG, Beschluss vom 14.12.2017 (6 B 38/17)
Die Landesgesetzgebung kann öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die den ernsten Charakter des Karfreitags nicht wahren, wie etwa den Tanzbetrieb in Diskotheken, an diesem Tag ohne Befreiungsmöglichkeit verbieten. Dies gilt auch für Unterhaltungsveranstaltungen in geschlossenen Räumen; es kommt...
Corporate Author: | |
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Walter De Gruyter GmbH
2022
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2022, Pages: 295-300$v70 |
Online Access: |
Volltext (Verlag) |
Summary: | Die Landesgesetzgebung kann öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die den ernsten Charakter des Karfreitags nicht wahren, wie etwa den Tanzbetrieb in Diskotheken, an diesem Tag ohne Befreiungsmöglichkeit verbieten. Dies gilt auch für Unterhaltungsveranstaltungen in geschlossenen Räumen; es kommt nicht darauf an, ob davon Beeinträchtigungen ausgehen, die außerhalb der Räume wahrnehmbar sind. Der Schutz des ernsten Charakters dieses stillen gesetzlichen Feiertags rechtfertige einen Schutz des vorhergehenden Gründonnerstags und des nachfolgenden Karsamstags durch das Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen. |
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ISBN: | 311070238X |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110702224 |