Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde gegen die Kündigung einer Gemeindereferentin nach Entzug der kanonischen Beauftragung, Beschluss vom 23.03.2018 - 2 BvR 1140/15

1. Wenn zu aufgeworfenen Verfassungsfragen in einer Verfassungsbeschwerde bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen. 2. Dieser Anforderung genügt...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesverfassungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Berliner Wissenschafts-Verlag 2018
In: Kirche & Recht
Year: 2018, Volume: 24, Pages: 295
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Germany Bundesverfassungsgericht
B Missio canonica
Description
Summary:1. Wenn zu aufgeworfenen Verfassungsfragen in einer Verfassungsbeschwerde bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen. 2. Dieser Anforderung genügt die vorliegende Verfassungsbeschwerde nicht, da eine ausreichende Auseinandersetzung mit den vom Bundesververfassungsgericht zum kirchlichen Selbstbestimmungrecht gemäß Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV entwickelten Maßstäben unterbleibt, obwohl dies in Anbetracht der angegriffenen Urteile geboten gewesen wäre. (Leitsätze der Redaktion)
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht