Zwangsmaßnahmen bei Schulverweigerung aus religiösen Gründen

Der Schulleiter der örtlich zuständigen Pflichtgrundschule kann Eltern, die sich aus religiösen Gründen weigern, ihre Kinder dem öffentlichen Schulunterricht zuzuführen, unter Zwangsgeldandrohung zur Erfüllung der Schulpflicht auffordern.

Gespeichert in:  
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Arnsberg, Verwaltungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Lade...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 2009
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2009, Band: 47, Seiten: 534-544
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Schulrecht
B Rechtsprechung
B Schulpflicht