Teilweise Entziehung des Sorgerechts bei Schulverweigerung aus religiösen Gründen, Beschluss vom 01.09.2005 - 6 WF 298/05

Weder das in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verankerte Recht der Eltern auf freie Erziehung ihrer Kinder noch die in Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit bzw. das Recht auf ungestörte Religionsausübung begründen einen Anspruch der Eltern auf Befreiung ihrer Kinder von der...

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Nordrhein-Westfalen. VerfasserIn Hamm (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 2009
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2009, Band: 47, Seiten: 310-320
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Religionsfreiheit
B Schulrecht
B Rechtsprechung
B Schulpflicht
Beschreibung
Zusammenfassung:Weder das in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verankerte Recht der Eltern auf freie Erziehung ihrer Kinder noch die in Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit bzw. das Recht auf ungestörte Religionsausübung begründen einen Anspruch der Eltern auf Befreiung ihrer Kinder von der allgemeinen Schulpflicht und damit verbundener Genehmigung von Heimunterricht. Auch bei religiös motivierter Weigerung der Eltern, an der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht mitzuwirken, kommt ein teilweiser Entzug des Sorgerechts in Betracht.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946