Teilweise Entziehung des Sorgerechts bei Schulverweigerung aus religiösen Gründen, Beschluss vom 01.09.2005 - 6 WF 298/05
Weder das in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verankerte Recht der Eltern auf freie Erziehung ihrer Kinder noch die in Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit bzw. das Recht auf ungestörte Religionsausübung begründen einen Anspruch der Eltern auf Befreiung ihrer Kinder von der...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
2009
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2009, Band: 47, Seiten: 310-320 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Religionsfreiheit
B Schulrecht B Rechtsprechung B Schulpflicht |
Zusammenfassung: | Weder das in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verankerte Recht der Eltern auf freie Erziehung ihrer Kinder noch die in Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit bzw. das Recht auf ungestörte Religionsausübung begründen einen Anspruch der Eltern auf Befreiung ihrer Kinder von der allgemeinen Schulpflicht und damit verbundener Genehmigung von Heimunterricht. Auch bei religiös motivierter Weigerung der Eltern, an der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht mitzuwirken, kommt ein teilweiser Entzug des Sorgerechts in Betracht. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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