Kirchensteuer, Beratungspflicht des Steuerberaters, Urteil vom 15.03.2003 - 8 U 61/04

1. Steuerberater müssen ihre Mandanten nicht über die Möglichkeit eines Kirchenaustritts und die damit verbundene Steuerersparnis aufklären. Bei einem Kirchenaustritt handelt es sich um eine höchstpersönliche Gewissensentscheidung des Mandanten, auf die Dritte keinen Einfluss nehmen dürfen. Die Frag...

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企業作者: Nordrhein-Westfalen, Oberlandesgericht, Köln (Author)
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語言:German
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出版: Mohr Siebeck 2006
In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Year: 2006, 卷: 51, 發布: 1, Pages: 96-105
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 脫離教會
B 財務狀況
B 稅法
實物特徵
總結:1. Steuerberater müssen ihre Mandanten nicht über die Möglichkeit eines Kirchenaustritts und die damit verbundene Steuerersparnis aufklären. Bei einem Kirchenaustritt handelt es sich um eine höchstpersönliche Gewissensentscheidung des Mandanten, auf die Dritte keinen Einfluss nehmen dürfen. Die Frage des Kirchenaustritts wird daher von der Beratungspflicht des Steuerberaters nicht erfasst. 2. Einen Erfahrungssatz, dass steuerliche und wirtschaftliche Vorteile zum Kirchenaustritt führen, gibt es nicht (nichtamtliche Leitsätze).
ISSN:0044-2690
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht