Kirchensteuer, Beratungspflicht des Steuerberaters, Urteil vom 15.03.2003 - 8 U 61/04

1. Steuerberater müssen ihre Mandanten nicht über die Möglichkeit eines Kirchenaustritts und die damit verbundene Steuerersparnis aufklären. Bei einem Kirchenaustritt handelt es sich um eine höchstpersönliche Gewissensentscheidung des Mandanten, auf die Dritte keinen Einfluss nehmen dürfen. Die Frag...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Oberlandesgericht, Köln (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Mohr Siebeck 2006
In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Year: 2006, Volume: 51, Issue: 1, Pages: 96-105
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Leaving the church
B Tax law
B Financial situation
Description
Summary:1. Steuerberater müssen ihre Mandanten nicht über die Möglichkeit eines Kirchenaustritts und die damit verbundene Steuerersparnis aufklären. Bei einem Kirchenaustritt handelt es sich um eine höchstpersönliche Gewissensentscheidung des Mandanten, auf die Dritte keinen Einfluss nehmen dürfen. Die Frage des Kirchenaustritts wird daher von der Beratungspflicht des Steuerberaters nicht erfasst. 2. Einen Erfahrungssatz, dass steuerliche und wirtschaftliche Vorteile zum Kirchenaustritt führen, gibt es nicht (nichtamtliche Leitsätze).
ISSN:0044-2690
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht