Unzulässiger Zusatz in Kirchenaustrittserklärung, Beschluss vom 06.03.1986 - 7 T 43/86

Leitsatz: Ein mit einer Kirchenaustrittserklärung verbundener Zusatz des Inhalts, den kirchenrechtlichen Verpflichtungen "aus freien Stücken" nachkommen zu wollen, ist als unzulässiger Vorbehalt anzusehen und rechtfertigt die Rücknahme einer bereits erteilten Austrittbescheinigung. Das AG...

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Nordrhein-Westfalen. VerfasserIn Bochum (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 1990
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1990, Band: 24, Seiten: 70-72
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kirchenaustritt
B Rechtsprechung
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Ein mit einer Kirchenaustrittserklärung verbundener Zusatz des Inhalts, den kirchenrechtlichen Verpflichtungen "aus freien Stücken" nachkommen zu wollen, ist als unzulässiger Vorbehalt anzusehen und rechtfertigt die Rücknahme einer bereits erteilten Austrittbescheinigung. Das AG hat die aufgrund obiger Sachlage ausgestellte Austrittbescheinigung eingezogen, weil diese entgegen § 3 Abs. 4 NW KiAustrG erteilt worden sei. Die Beschwerde beim LG hat keinen Erfolg
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946