Kirchensteuer, Beratungspflicht des Steuerberaters, Urteil vom 15.03.2003 - 8 U 61/04

1. Steuerberater müssen ihre Mandanten nicht über die Möglichkeit eines Kirchenaustritts und die damit verbundene Steuerersparnis aufklären. Bei einem Kirchenaustritt handelt es sich um eine höchstpersönliche Gewissensentscheidung des Mandanten, auf die Dritte keinen Einfluss nehmen dürfen. Die Frag...

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Nordrhein-Westfalen, Oberlandesgericht, Köln (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Mohr Siebeck 2006
In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Jahr: 2006, Band: 51, Heft: 1, Seiten: 96-105
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Steuerrecht
B Finanzlage
B Kirchenaustritt
Beschreibung
Zusammenfassung:1. Steuerberater müssen ihre Mandanten nicht über die Möglichkeit eines Kirchenaustritts und die damit verbundene Steuerersparnis aufklären. Bei einem Kirchenaustritt handelt es sich um eine höchstpersönliche Gewissensentscheidung des Mandanten, auf die Dritte keinen Einfluss nehmen dürfen. Die Frage des Kirchenaustritts wird daher von der Beratungspflicht des Steuerberaters nicht erfasst. 2. Einen Erfahrungssatz, dass steuerliche und wirtschaftliche Vorteile zum Kirchenaustritt führen, gibt es nicht (nichtamtliche Leitsätze).
ISSN:0044-2690
Enthält:Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht