Kirchensteuer - Erstattungen: Sonderausgaben, Urteil vom 26.6.1996 - XR 73/94

Wird dem Steuerpflichtigen (nach)gazahlte Kirchensteuer teilweise erstattet, weil er der Kirche nicht angehört hat, kann er bei der Veranlagung für das Jahr der (Nach-)Zahlung nur die Differenz zwischen (nach)gezahlter und erstatteter Kirchensteuer als Sonderausgaben abziehen. Das gilt auch dann, we...

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland, Bundesfinanzhof (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Berliner Wissenschafts-Verlag 1997
In: Kirche & Recht
Jahr: 1997, Seiten: 62
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kirchensteuerrecht
B Rechtsprechung