Pauschalierte Kirchensteuer. Nachweis der Nichtzugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft, Urteil vom 25.06.1997 - 11 K 1673/95

Bei Erhebung pauschalierter Kirchensteuer reicht für Darlegung und Nachweis der fehlenden Zugehörigkeit zu einer (zur Erhebung von Kirchensteuern berechtigten) Religionsgemeinschaft eine einfache versichernde Erklärung des Arbeitnehmers gegenüber dem die pauschale Lohn- und Kirchensteuer abführenden...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Finanzgericht, Köln (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2001
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2001, Volume: 35, Pages: 235-244
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Church tax law
B Church tax
Description
Summary:Bei Erhebung pauschalierter Kirchensteuer reicht für Darlegung und Nachweis der fehlenden Zugehörigkeit zu einer (zur Erhebung von Kirchensteuern berechtigten) Religionsgemeinschaft eine einfache versichernde Erklärung des Arbeitnehmers gegenüber dem die pauschale Lohn- und Kirchensteuer abführenden Arbeitgeber regelmäßig nicht aus. Erforderlich ist dazu vielmehr eine möglichst zeitnahe amtliche Bescheinigung, zumindest aber eine an das Finanzamt gerichtete, im Rahmen des Besteuerungsverfahrens abzugebende (qualifizierte) Erklärung des Arbeitgebers
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946