Verrechnung von Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Urteil vom 07.07.2004 - XI R 10/04

Leitsatz: Die als Sonderausgaben berücksichtigte Kirchensteuer ist - ggf. nachträglich - zu kürzen, soweit sie in einem späteren Veranlagugszeitraum erstattet wird und im Jahr der Erstattung nicht mit gezahlter Kirchensteuer verrechnet werden kann.

Saved in:  
Bibliographic Details
Corporate Author: Deutschland, Bundesfinanzhof (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Drawer...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: ˜deœ Gruyter 2009
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2009, Volume: 46, Pages: 9-12
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Church tax law
B Kostenerstattung
Description
Summary:Leitsatz: Die als Sonderausgaben berücksichtigte Kirchensteuer ist - ggf. nachträglich - zu kürzen, soweit sie in einem späteren Veranlagugszeitraum erstattet wird und im Jahr der Erstattung nicht mit gezahlter Kirchensteuer verrechnet werden kann.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946