Verrechnung von erstatteter Kirchensteuer mit gezahlter Kirchensteuer. Urteil vom 26.11.2008 - X R 24/08
Leitsatz: Erstattete Kirchensteuer ist mit der im Erstattungsjahr gezahlten Kirchensteuer zu verrechnen; ein Erstattungsüberhang ist in das Zahlungsjahr zurückzutragen. Auch bei der Verrechnung gezahlter und erstatteter Kirchensteuer im selben Steuerabschnitt wird nicht danach unterschieden, ob die...
Published in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Published: |
de Gruyter
2012
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Tax law B Church tax law |
Summary: | Leitsatz: Erstattete Kirchensteuer ist mit der im Erstattungsjahr gezahlten Kirchensteuer zu verrechnen; ein Erstattungsüberhang ist in das Zahlungsjahr zurückzutragen. Auch bei der Verrechnung gezahlter und erstatteter Kirchensteuer im selben Steuerabschnitt wird nicht danach unterschieden, ob die Erstattung ihren Rechtsgrund in der fehlenden Beitragspflicht oder in einer Betragsermäßigung hat |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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