Verrechnung von erstatteter Kirchensteuer mit gezahlter Kirchensteuer. Urteil vom 26.11.2008 - X R 24/08

Leitsatz: Erstattete Kirchensteuer ist mit der im Erstattungsjahr gezahlten Kirchensteuer zu verrechnen; ein Erstattungsüberhang ist in das Zahlungsjahr zurückzutragen. Auch bei der Verrechnung gezahlter und erstatteter Kirchensteuer im selben Steuerabschnitt wird nicht danach unterschieden, ob die...

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Published in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Corporate Author: Deutschland, Bundesfinanzhof (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2012
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Tax law
B Church tax law
Description
Summary:Leitsatz: Erstattete Kirchensteuer ist mit der im Erstattungsjahr gezahlten Kirchensteuer zu verrechnen; ein Erstattungsüberhang ist in das Zahlungsjahr zurückzutragen. Auch bei der Verrechnung gezahlter und erstatteter Kirchensteuer im selben Steuerabschnitt wird nicht danach unterschieden, ob die Erstattung ihren Rechtsgrund in der fehlenden Beitragspflicht oder in einer Betragsermäßigung hat
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946