Total simulation; lack of due discretion, Dublin, 29.06.1988

Eheschließungsdatum: März 1983. 1986 erstmals Ehenichtigkeitsklage aus dem Grund des mangelnden Urteilsvermögens auf seiten der Frau; das Gericht bittet um weitere Beweise. Da die Sache nicht vorankommt, bittet der Anwalt um Wiederaufnahme des Verfahrens unter dem zusätzlichen Nichtigkeitsgrund der...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: McGrath, Aidan (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 1988
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Jahr: 1988, Band: 24, Seiten: 4-7
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Eherecht
B Simulation
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Ehekonsens
B Rechtsprechung
B defectus discretionis iudicii
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1101, §2
B Eheschließungsunfähigkeit
B Totalsimulation
Beschreibung
Zusammenfassung:Eheschließungsdatum: März 1983. 1986 erstmals Ehenichtigkeitsklage aus dem Grund des mangelnden Urteilsvermögens auf seiten der Frau; das Gericht bittet um weitere Beweise. Da die Sache nicht vorankommt, bittet der Anwalt um Wiederaufnahme des Verfahrens unter dem zusätzlichen Nichtigkeitsgrund der Totalsimulation; dieser Klagegrund rückt in diesem Verfahren an die erste Stelle. - Die Klageschrift des Mannes wird in den geäußerten Vermutungen bezüglich einer anderen intimen Beziehung der Beklagten zu einem verheirateten Mann schon vor der Eheschließung und nach der Eheschließung fortdauernd durch Zeugenaussagen bestätigt. Deshalb entscheidet das Gericht AFFIRMATIVE zum Klagegrund der Totalsimulation; als Grund für die Eheschließung wird der Wunsch der Beklagten, von zuhause wegzukommen, angesehen; als Grund für die Simulation der Wunsch der Beklagten, auf diese Weise beide Beziehungen aufrechtzuerhalten
Enthält:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland