Total simulation, Lancaster, 31.07.1991
Der Kläger heiratet die Beklagte, obwohl ihm vorher klar wurde, die Eheschließung sei ein Fehler. Er traute sich nicht, dies der Frau mitzuteilen, da er sie nicht verletzen wollte (wie er es zuvor erlebt hatte). Die Trauung fand 1965 statt. 1968 wird die Ehe geschieden, nachdem beiden klar wurde, da...
Main Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
1991
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In: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1991, Volume: 27, Pages: 17-21 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1101 B Marriage B Totalsimulation |
Summary: | Der Kläger heiratet die Beklagte, obwohl ihm vorher klar wurde, die Eheschließung sei ein Fehler. Er traute sich nicht, dies der Frau mitzuteilen, da er sie nicht verletzen wollte (wie er es zuvor erlebt hatte). Die Trauung fand 1965 statt. 1968 wird die Ehe geschieden, nachdem beiden klar wurde, dass ein Eheleben mangels Liebe auf Seiten des Klägers nicht möglich sei. Die Ehe wird für nichtig erklärt, weil dem Mann es beizeiten nicht möglich war, das auch zu leben, was seine Worte ausdrückten. Constat de nullitate wegen Totalsimulation |
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Contains: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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