incapacitas assumendi obligationes, Regionalgericht Campanien, 26.06.1989
Das erstinstanzliche Urteil ist affirmativ wegen psychischer Eheführungsunfähigkeit beider Eheleute. Aus der rechtlichen Begründung: Die Eheführungsunfähigkeit wird unterschieden von der Vertragsunfähigkeit. Während bei der letzten die Fähigkeit zu einer humanen Entscheidung beeinträchtigt ist, welc...
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Serra
1991
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In: |
Il diritto ecclesiastico
Year: 1991, Volume: 102, Issue: 2, Pages: 265-282 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Eheführungsunfähigkeit
B Jurisdiction B Psyche B Marriage B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3 |
Summary: | Das erstinstanzliche Urteil ist affirmativ wegen psychischer Eheführungsunfähigkeit beider Eheleute. Aus der rechtlichen Begründung: Die Eheführungsunfähigkeit wird unterschieden von der Vertragsunfähigkeit. Während bei der letzten die Fähigkeit zu einer humanen Entscheidung beeinträchtigt ist, welche notwendig ist, da sie ein authentischer deliberativer Akt ist, frei und auf humano modo gesetzt, kann bei der ersten - aufgrund interner Konflikte, Erziehungsproblemen, Charakteropathie usw. - die Fähigkeit fehlen, sich zu schenken, die ehelichen Pflichten zu leisten, obwohl diese bewusst, ausreichend gewertet und gewollt sind. Diese Unfähigkeit kann, außer absolut zu sein, auch relativ sein, wenn die Anhäufung der Konflikte, der Hemmungen der psychologischen Unreife des einen, welche - für sich genommen - betrachtet werden könnten als "Schwierigkeit" und nicht als Unfähigkeit für ein eheliches Verhältnis, eine hinreichende Kompensation in einem eher stabilen und reifen Partner finden können, wohingegen, wenn sie mit dem Defizit des anderen Partners zusammentrifft, sich ein explosives Gemisch ergibt, aufgrund dessen die beiden notwendigerweise und stabil ungeeignet sind, sich gegenseitig zu schenken, um das Gattenwohl zu übernehmen |
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ISSN: | 0391-2191 |
Contains: | Enthalten in: Il diritto ecclesiastico
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