incapacitas assumendi obligationes, Rota Romana, 23.07.1988

Das Urteil hat über das Krankheitsbild einer manisch-depressiven Erkrankung zu befinden. Nach Äußerungen zu can.1095 allgemein werden im Rechtsteil die einzelnen Klauseln der Nr. 3 ausgefaltet. Insbesondere der Hinweis des Papstes, dass nicht Schwierigkeiten, sondern nur eine wahre Unmöglichkeit, di...

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Bibliographic Details
Main Author: Boccafola, Kenneth E. 1938- (Author)
Format: Print Article
Language:Italian
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Serra 1990
In: Ius ecclesiae
Year: 1990, Volume: 2, Pages: 139-156
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Eheführungsunfähigkeit
B Marriage law
B Depression
B Catholic church Rota Romana
B Psyche
B Marriage
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3
Description
Summary:Das Urteil hat über das Krankheitsbild einer manisch-depressiven Erkrankung zu befinden. Nach Äußerungen zu can.1095 allgemein werden im Rechtsteil die einzelnen Klauseln der Nr. 3 ausgefaltet. Insbesondere der Hinweis des Papstes, dass nicht Schwierigkeiten, sondern nur eine wahre Unmöglichkeit, die Ehe zu führen, dieselbe nichtig macht, sowie die erhebliche Schwierigkeit, die Krankheit im Heiratszeitpunkt zu verifizieren, werden im Urteil dargestellt. Der Turnus kommt zu einem negativen Entscheid. Die Ehe dauerte 24 Jahre
ISSN:1120-6462
Contains:Enthalten in: Ius ecclesiae