Außerordentliche Änderungskündigung mit Auslauffrist im kirchlichen Arbeitsrecht im Diakonieverein, BAG 2 AZR 357/20
BAG, Urteil vom 27.04.2021 - 2 AZR 357/20
Corporate Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | German |
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Published: |
2021
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In: |
Kirche & Recht
Year: 2021, Volume: 27, Issue: 2, Pages: 301 |
Further subjects: | B
Jurisdiction
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Summary: | BAG, Urteil vom 27.04.2021 - 2 AZR 357/20 1. Zur Darlegung eines wichtigen Grundes i. S. v. § 626 I BGB für eine außerordentliche Änderungskündigung aus betrieblichen Gründen hat der Arbeitgeber nicht nur darzutun, dass eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers am bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr möglich ist. Er muss darlegen, es habe keine zumutbaren, sich weniger weit als das unterbreitete Änderungsangebot vom bisherigen Vertragsinhalt entfernenden Beschäftigungsmöglichkeiten gegeben. Dabei muss er auf naheliegende Alternativbeschäftigungen eingehen, jedoch nicht von vornherein jede auch nur theoretisch denkbare an der Beschäftigungsmöglichkeit ausdrücklich ausschließen. 2. § 32 AVR schließt anders als § 55 II 1 BAT eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist aus betrieblichen Gründen nicht grundsätzlich aus. (amtliche Leitsätze) |
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ISSN: | 0947-8094 |
Contains: | Enthalten in: Kirche & Recht
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