Änderungskündigung mit Umzugsverpflichtung für Küster/Hausmeister. Urteil vom 26.06.2008 - 2 AZR 147/07

Leitsatz: Eine außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung nach § 55 Abs. 3 BAT-KF ist unwirksam, wenn sie unverhältnismäßig und damit unzumutbar ist (hier: Angebot einer Stelle mit Verpflichtung zum Umzug in eine Dienstwohnung als Küster und Hausmeister). Aus der Küsterordnung der Ev. Kirc...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2008
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2008, Volume: 51, Pages: 352-357
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Labor law
B Sacristan
B Umzugskosten
Description
Summary:Leitsatz: Eine außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung nach § 55 Abs. 3 BAT-KF ist unwirksam, wenn sie unverhältnismäßig und damit unzumutbar ist (hier: Angebot einer Stelle mit Verpflichtung zum Umzug in eine Dienstwohnung als Küster und Hausmeister). Aus der Küsterordnung der Ev. Kirche im Rheinland ergibt sich nicht, dass ein Küster ausnahmslos verpflichtet ist, eine Dienstwohnung an seiner Arbeitsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe zu beziehen
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946