Änderungskündigung mit Umzugsverpflichtung für Küster/Hausmeister. Urteil vom 26.06.2008 - 2 AZR 147/07
Leitsatz: Eine außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung nach § 55 Abs. 3 BAT-KF ist unwirksam, wenn sie unverhältnismäßig und damit unzumutbar ist (hier: Angebot einer Stelle mit Verpflichtung zum Umzug in eine Dienstwohnung als Küster und Hausmeister). Aus der Küsterordnung der Ev. Kirc...
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
de Gruyter
2008
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2008, Volume: 51, Pages: 352-357 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Labor law B Sacristan B Umzugskosten |
Summary: | Leitsatz: Eine außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung nach § 55 Abs. 3 BAT-KF ist unwirksam, wenn sie unverhältnismäßig und damit unzumutbar ist (hier: Angebot einer Stelle mit Verpflichtung zum Umzug in eine Dienstwohnung als Küster und Hausmeister). Aus der Küsterordnung der Ev. Kirche im Rheinland ergibt sich nicht, dass ein Küster ausnahmslos verpflichtet ist, eine Dienstwohnung an seiner Arbeitsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe zu beziehen |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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