Sonntagsöffnung ohne hinreichenden Anlass. VG Darmstadt, Urteil vom 13.6.2013
Eine Sonntagsöffnung nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz ist nur zulässig, wenn sie aus Anlass einer gewichtigen Veranstaltung (Markt, Fest, etc.) erfolgt. Die den Anlass zur Ladenöffnung bietende Veranstaltung hat nur dann ein entsprechendes Gewicht, wenn sie auch ohne Ladenöffnung zahlreiche B...
Corporate Author: | |
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Published: |
2017
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2017, Volume: 61, Pages: 443-453 |
Online Access: |
Volltext (Verlag) |
Summary: | Eine Sonntagsöffnung nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz ist nur zulässig, wenn sie aus Anlass einer gewichtigen Veranstaltung (Markt, Fest, etc.) erfolgt. Die den Anlass zur Ladenöffnung bietende Veranstaltung hat nur dann ein entsprechendes Gewicht, wenn sie auch ohne Ladenöffnung zahlreiche Besucher anzieht. Die Veranstaltung muss auch ohne Ladenöffnung Bestand haben können. Was eine Veranstaltung von entsprechendem Gewicht ist, lässt sich nicht in absoluten Zahlen festlegen, sondern muss in Relation zur Größe der Kommune gesehen werden. |
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ISBN: | 3110465760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110465761 |