Sonntagsöffnung ohne hinreichenden Anlass. VG Darmstadt, Urteil vom 13.6.2013

Eine Sonntagsöffnung nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz ist nur zulässig, wenn sie aus Anlass einer gewichtigen Veranstaltung (Markt, Fest, etc.) erfolgt. Die den Anlass zur Ladenöffnung bietende Veranstaltung hat nur dann ein entsprechendes Gewicht, wenn sie auch ohne Ladenöffnung zahlreiche B...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Hessen, Verwaltungsgericht Darmstadt (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Walter De Gruyter GmbH 2017
In: 1.1. - 30.06.2013
Year: 2017, Volume: 61, Pages: 443-453
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:Eine Sonntagsöffnung nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz ist nur zulässig, wenn sie aus Anlass einer gewichtigen Veranstaltung (Markt, Fest, etc.) erfolgt. Die den Anlass zur Ladenöffnung bietende Veranstaltung hat nur dann ein entsprechendes Gewicht, wenn sie auch ohne Ladenöffnung zahlreiche Besucher anzieht. Die Veranstaltung muss auch ohne Ladenöffnung Bestand haben können. Was eine Veranstaltung von entsprechendem Gewicht ist, lässt sich nicht in absoluten Zahlen festlegen, sondern muss in Relation zur Größe der Kommune gesehen werden.
ISBN:3110465760
Contains:Enthalten in: 1.1. - 30.06.2013
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110465761