Sonntagsöffnung eines Lebensmittelladens in islamischem Gemeindezentrum. VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 28.2.2018 (4 K 4267/17)

1. Ein vom Trägerverein eines islamischen Gemeindezentrums betriebener Lebensmittelladen, in dem an Werktagen an jedermann, an Sonn- und Feiertagen nach Angaben des Trägervereins jedoch nur an seine Mitglieder Halal- und andere Waren verkauft werden, unterliegt jedenfalls dann dem Ladenschluss an So...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Baden-Württemberg, Verwaltungsgericht Freiburg im Breisgau (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Walter De Gruyter GmbH 2022
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2022, Pages: 118-131$v71
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:1. Ein vom Trägerverein eines islamischen Gemeindezentrums betriebener Lebensmittelladen, in dem an Werktagen an jedermann, an Sonn- und Feiertagen nach Angaben des Trägervereins jedoch nur an seine Mitglieder Halal- und andere Waren verkauft werden, unterliegt jedenfalls dann dem Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen, wenn er das Gepräge eines gewöhnlichen, der Straße und somit der Öffentlichkeit zugewandten Ladens hat und wenn die Beschränkung des Kundenkreises an Sonn- und Feiertagen nicht hinreichend gewährleistet ist. 2. Selbst wenn das Gemeindeleben durch den Betrieb eines Lebensmittelladens an Sonn- und Feiertagen für die Gemeindemitglieder bzw. für die Mitglieder des Trägervereins attraktiver gestaltet werden soll, betrifft dies nicht den Kernbereich der Religions- und Weltanschauungsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG.
ISBN:3110702274
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946