Sonntagsöffnung bei Potsdamer Weihnachtsmärkten, Urteil vom 22.06.2018 - 1 A 1.17

Nach dem Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz (§ 5 Abs. 1) ist die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen u.a. aus Anlass besonderer Ereignisse zulässig. Bei einer Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen mit uneingeschränktem Warenangebot anläsllich von Weihnachtsmärkten ist das jedoch nur...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Corporate Author: Berlin, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Author)
Format: Print Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Drawer...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Berliner Wissenschafts-Verlag 2018
In: Kirche & Recht
Year: 2018, Volume: 24, Pages: 295
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B State law of churches
B Sunday
Description
Summary:Nach dem Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz (§ 5 Abs. 1) ist die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen u.a. aus Anlass besonderer Ereignisse zulässig. Bei einer Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen mit uneingeschränktem Warenangebot anläsllich von Weihnachtsmärkten ist das jedoch nur der Fall, wenn deren prägende Wirkung gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung überwiegt und sich diese lediglich als Annex zu jenen darstellt. Entscheidend ist eine Würdigung der Gesamtumstände, wobei es nicht genügt, dass die Märkte insgesamt einen erheblichen Besucherstrom auslösen. Vielmehr ist zugleich ein nachvollziehbarer räumlicher Bezug zwischen den Veranstaltungen und den geöffneten Geschäften erforderlich (Zusammenfassung von Prof. Dr. Felix Hammer)
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht