Sonntagsöffnung bei Potsdamer Weihnachtsmärkten, Urteil vom 22.06.2018 - 1 A 1.17
Nach dem Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz (§ 5 Abs. 1) ist die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen u.a. aus Anlass besonderer Ereignisse zulässig. Bei einer Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen mit uneingeschränktem Warenangebot anläsllich von Weihnachtsmärkten ist das jedoch nur...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Berliner Wissenschafts-Verlag
2018
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In: |
Kirche & Recht
Year: 2018, Volume: 24, Pages: 295 |
IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B State law of churches B Sunday |
Summary: | Nach dem Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz (§ 5 Abs. 1) ist die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen u.a. aus Anlass besonderer Ereignisse zulässig. Bei einer Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen mit uneingeschränktem Warenangebot anläsllich von Weihnachtsmärkten ist das jedoch nur der Fall, wenn deren prägende Wirkung gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung überwiegt und sich diese lediglich als Annex zu jenen darstellt. Entscheidend ist eine Würdigung der Gesamtumstände, wobei es nicht genügt, dass die Märkte insgesamt einen erheblichen Besucherstrom auslösen. Vielmehr ist zugleich ein nachvollziehbarer räumlicher Bezug zwischen den Veranstaltungen und den geöffneten Geschäften erforderlich (Zusammenfassung von Prof. Dr. Felix Hammer) |
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ISSN: | 0947-8094 |
Contains: | Enthalten in: Kirche & Recht
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