Auflösung einer Bekenntnisschule. VG Minden, Urteil vom 8.2.2013 (8 K 1834/12)

Das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 GG schließt das Recht der Eltern ein, ihrem Kind die von ihnen für richtig gehaltene religiöse oder weltanschauliche Erziehung zu vermitteln, und gewährt dem Kind einen Anspruch auf eine solche Erziehung. Dieser Anspruch geht allerdings nicht so weit, dass Eltern von...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Verwaltungsgericht Minden (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
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Published: 2017
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2017, Volume: 61, Pages: 168-187
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:Das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 GG schließt das Recht der Eltern ein, ihrem Kind die von ihnen für richtig gehaltene religiöse oder weltanschauliche Erziehung zu vermitteln, und gewährt dem Kind einen Anspruch auf eine solche Erziehung. Dieser Anspruch geht allerdings nicht so weit, dass Eltern von dem Schulträger die Einrichtung oder das Vorhandensein einer Bekenntnisschule verlangen können.
ISBN:3110465760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110465761