Kirchensteuer, Halbteilungsgrundsatz, Urteil vom 15.05.1992 - 9 K 219/88

Leitsatz: Die Anwendung des so genannten Halbteilungsgrundsatzes ist nur geboten, wenn die Religionsgemeinschaften, denen die in konfessionsverschiedener Ehe lebenden Ehegatten angehören, nicht nur steuererhebungsberechtigt sind, sondern von diesem Recht auch Gebrauch machen.

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: FG Baden-Württemberg (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 1997
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1997, Band: 30, Seiten: 222-225
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kirchensteuerrecht
B Kirchenaustritt
B Rechtsprechung
B Mischehe
B Kirchensteuer
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Die Anwendung des so genannten Halbteilungsgrundsatzes ist nur geboten, wenn die Religionsgemeinschaften, denen die in konfessionsverschiedener Ehe lebenden Ehegatten angehören, nicht nur steuererhebungsberechtigt sind, sondern von diesem Recht auch Gebrauch machen.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946