Zwölftelungsmethode für die Berechnung von Kirchensteuer bei Kirchenaustritt, Urteil vom 01.10.1990 - IV 552/90 Ki

Leitsatz: Liegt ein exakt abgrenzbarer und durch eine Steuerbescheinigung nachgewiesener Betrag von laufenden oder außerordentlichen Einkünften vor, die ausschließlich in einem bestimmten Monat angefallen sind, dann darf im Falle des Kirchenaustritts während des Steuerjahres die Kirchensteuer nicht...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Finanzgericht Münster (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1996
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1996, Volume: 28, Pages: 235-238
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Leaving the church
B Jurisdiction
B Church tax law
Description
Summary:Leitsatz: Liegt ein exakt abgrenzbarer und durch eine Steuerbescheinigung nachgewiesener Betrag von laufenden oder außerordentlichen Einkünften vor, die ausschließlich in einem bestimmten Monat angefallen sind, dann darf im Falle des Kirchenaustritts während des Steuerjahres die Kirchensteuer nicht durch ausnahmslose Zwölftelung der Jahreseinkommenssteuer ermittelt werden.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946