Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Scientology-Vereins, Urteil vom 06.11.1997 - 1 C 18.95

1. Leistungen, die ein Verein (hier: Untergliederung der Scientology Kirche) in Verwirklichung seines nichtwirtschaftlichen Zwecks seinen Mitgliedern entgeltlich erbringt, begründen einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne von §§ 21, 22, 43 Abs. 2 BGB nur dann, wenn diese Leistungen unabhäng...

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Published in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Corporate Author: Deutschland, Bundesverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2001
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2001, Volume: 35, Pages: 439-447
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Scientology
Description
Summary:1. Leistungen, die ein Verein (hier: Untergliederung der Scientology Kirche) in Verwirklichung seines nichtwirtschaftlichen Zwecks seinen Mitgliedern entgeltlich erbringt, begründen einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne von §§ 21, 22, 43 Abs. 2 BGB nur dann, wenn diese Leistungen unabhängig von mitgliedschaftlichen Beziehungen üblicherweise auch von anderen angeboten werden. 2. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb im Sinne von §§ 21, 22, 43 Abs. 2 BGB wird durch Tätigkeiten anderer als der Vertreter des Vereins nur begründet, wenn diese Tätigkeiten zu finanziellen Verpflichtungen des Vereins führen können. 3. Die Entziehung der Rechtsfähigkeit gemäß § 43 Abs. 2 BGB bedarf nur in atypischen Fällen behördlicher Ermessenserwägungen
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946