Kruzifix-Urteil: Nur Gewinner
Bericht: Die bayerische Gesetzgebung verlangt mit einem Gesetz von 1995 in jedem Klassenzimmer ein Kruzifix aufzuhängen. Bei Widerspruch Erziehungsberechtiger muss Einigung oder Beachtung des Einzelfalls geschehen. In einer dadurch zu Stande gekommenen Revisionsklage gab das BVerwG Berlin den Eltern...
Medienart: | Druck Aufsatz |
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Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
KNA
1999
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In: |
Informationsdienst
Jahr: 1999, Band: 17, Seiten: 2 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Kruzifixurteil
B Rechtsprechung B Schulkreuz |
Zusammenfassung: | Bericht: Die bayerische Gesetzgebung verlangt mit einem Gesetz von 1995 in jedem Klassenzimmer ein Kruzifix aufzuhängen. Bei Widerspruch Erziehungsberechtiger muss Einigung oder Beachtung des Einzelfalls geschehen. In einer dadurch zu Stande gekommenen Revisionsklage gab das BVerwG Berlin den Eltern Recht, das Kruzifix müsse entfernt werden. Die Entscheidung unterstützt zugleich aber auch das bayerische Gesetz, da es "ohne verfassungsrechtliche Bedenken" bei "verfassungskonformer Auslegung" sei. R |
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Enthält: | Enthalten in: Katholische Nachrichten-Agentur (Bonn), Informationsdienst
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