Kruzifix-Urteil: Nur Gewinner
Bericht: Die bayerische Gesetzgebung verlangt mit einem Gesetz von 1995 in jedem Klassenzimmer ein Kruzifix aufzuhängen. Bei Widerspruch Erziehungsberechtiger muss Einigung oder Beachtung des Einzelfalls geschehen. In einer dadurch zu Stande gekommenen Revisionsklage gab das BVerwG Berlin den Eltern...
Medienart: | Druck Aufsatz |
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Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
1999
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In: |
Informationsdienst
Jahr: 1999, Band: 17, Seiten: 2 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Kruzifixurteil
B Rechtsprechung B Schulkreuz |
Zusammenfassung: | Bericht: Die bayerische Gesetzgebung verlangt mit einem Gesetz von 1995 in jedem Klassenzimmer ein Kruzifix aufzuhängen. Bei Widerspruch Erziehungsberechtiger muss Einigung oder Beachtung des Einzelfalls geschehen. In einer dadurch zu Stande gekommenen Revisionsklage gab das BVerwG Berlin den Eltern Recht, das Kruzifix müsse entfernt werden. Die Entscheidung unterstützt zugleich aber auch das bayerische Gesetz, da es "ohne verfassungsrechtliche Bedenken" bei "verfassungskonformer Auslegung" sei. R |
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ISSN: | 3052-0452 |
Enthält: | Enthalten in: Katholische Nachrichten-Agentur, Informationsdienst
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