Kirchenlohnsteuer bei konfessionsverschiedener Ehe, Urteil vom 12.06.1997 - I R 44/96

1. Für eine Klage gegen die Anmeldung von Kirchenlohnsteuer durch den Arbeitgeber besteht kein Rechtsschutzinteresse mehr, wenn gegenüber dem Arbeitnehmerehegatten Kircheneinkommensteuerbescheide ergangen sind und wegen Gesetzesänderung auch kein Feststellungsinteresse mehr besteht. 2. Wird vom Lohn...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Deutschland, Bundesfinanzhof (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Berliner Wissenschafts-Verlag 1998
In: Kirche & Recht
Year: 1998, Pages: 258
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Mixed marriage
B Church tax law
B Church tax
Description
Summary:1. Für eine Klage gegen die Anmeldung von Kirchenlohnsteuer durch den Arbeitgeber besteht kein Rechtsschutzinteresse mehr, wenn gegenüber dem Arbeitnehmerehegatten Kircheneinkommensteuerbescheide ergangen sind und wegen Gesetzesänderung auch kein Feststellungsinteresse mehr besteht. 2. Wird vom Lohn eines in konfessionsverschiedener Ehe lebenden Arbeitnehmers Kirchenlohnsteuer (hier: 8% der Lohnsteuer) einbehalten und wird der einbehaltene Betrag je zur Hälfte als Kirchensteuer des Arbeitnehmers bzw. dessen Ehegatten angemeldet, so ist die Anmeldung von Kirchensteuer für den Ehegatten keine - unzulässige - Kirchensteuerfestsetzung gegenüber dem Arbeitnehmerehegatten
Item Description:= [Fach] 985, S. 60
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht