Untersagung kritischer Äußerungen gegenüber Glaubensgemeinschaften im Eilverfahren - Universelles Leben, Beschluss vom 09.06.1994 - 1 BvR 502/94 u. a

Auch Glaubensgemeinschaften müssen es sich gefallen lassen, Gegenstand des öffentlichen Meinungsstreits zu sein. Im Interesse einer freien Rede und mit Blick auf bei einem Erfolg im Hauptsacheverfahren gegebenenfalls mögliche öffentlichkeitswirksame Korrekturen (Gegendarstellung, Widerrruf der Äußer...

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Pubblicato in:Kirche & Recht
Ente Autore: Deutschland, Bundesverfassungsgericht (Autore)
Tipo di documento: Stampa Articolo
Lingua:Tedesco
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Pubblicazione: Berliner Wissenschafts-Verlag 1995
In: Kirche & Recht
Anno: 1995, Volume: 1, Fascicolo: 3, Pagine: 63
Notazioni IxTheo:SB Diritto canonico
Altre parole chiave:B Pubbliche relazioni
B Giurisprudenza <motivo>
B Universelles Leben e.V
B Setta
Descrizione
Riepilogo:Auch Glaubensgemeinschaften müssen es sich gefallen lassen, Gegenstand des öffentlichen Meinungsstreits zu sein. Im Interesse einer freien Rede und mit Blick auf bei einem Erfolg im Hauptsacheverfahren gegebenenfalls mögliche öffentlichkeitswirksame Korrekturen (Gegendarstellung, Widerrruf der Äußerungen) ist es ihnen daher zuzumuten, kritische Aussagen, auch soweit sie scharfe, plakative oder überspitzte Formulierungen enthalten, jedenfalls vorläufig hinzunehmen. Vgl.: NJW 48 (1995), 1953; NVwZ 14 (1995), 471
Descrizione del documento:= [Fach] 985, S. 13
ISSN:0947-8094
Comprende:Enthalten in: Kirche & Recht