Urteil vom 29.09.2005 - 7 B 03.1369

Leitsätze: Das Grundrecht der Religionsfreiheit gibt einer öffentlich-rechtlich korporierten Religionsgemeinschaft (hier: der Evangelisch-Lutherischen Kirche) auch das Recht, ohne Störung durch den Staat eine - auch scharfe - öffentliche Kritik an der Tätigkeit anderer Religionsgemeinschaften (hier:...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Bayern. VerfasserIn (Verfasst von)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 2006
In: Kirche & Recht
Jahr: 2006, Band: 12, Seiten: 218
IxTheo Notationen:SD Evangelisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Evangelische Kirche
B Religionsfreiheit
B Rechtsprechung
B Universelles Leben e.V
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsätze: Das Grundrecht der Religionsfreiheit gibt einer öffentlich-rechtlich korporierten Religionsgemeinschaft (hier: der Evangelisch-Lutherischen Kirche) auch das Recht, ohne Störung durch den Staat eine - auch scharfe - öffentliche Kritik an der Tätigkeit anderer Religionsgemeinschaften (hier: "Universelles Leben") zu verbreiten. Dabei muss sie allerdings einen angemessenen Grad an Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit beachten.
ISSN:0947-8094
Enthält:Enthalten in: Kirche & Recht