Fehlende Erlaubnisbedürftigkeit für das Verteilen von Schriften auf öffentlichen Straßen - "Universelles Leben", Beschluss vom 04.07.1996 - 8CE 95.4155

1. Das Verteilen von Schriften auf öffentlichen Straßen und Plätzen, die verkehrsberuhigt sind und damit neben der Fortbewegung auch der Kommmunikation und Kontaktaufnahme dienen, ist von der Widmung gedeckt und stellt daher Gemeingebrauch dar. 2. Auch kann das bloße Verteilen von Schriften nicht al...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Corporate Author: Bayern, Verwaltungsgerichtshof (Author)
Format: Print Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Drawer...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Berliner Wissenschafts-Verlag 1997
In: Kirche & Recht
Year: 1997, Pages: 133
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Sect
B Universelles Leben e.V
Description
Summary:1. Das Verteilen von Schriften auf öffentlichen Straßen und Plätzen, die verkehrsberuhigt sind und damit neben der Fortbewegung auch der Kommmunikation und Kontaktaufnahme dienen, ist von der Widmung gedeckt und stellt daher Gemeingebrauch dar. 2. Auch kann das bloße Verteilen von Schriften nicht als gewerbliche Tätigkeit, die einer Sondernutzungserlaubnis bedürfte, bewertet werden. Vgl.: NVwZ-RR 10 (1997), 258
Item Description:= [Fach] 985, S. 39
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht