Untersagung kritischer Äußerungen über Glaubensgemeinschaft (Eilverfahren), Beschluss vom 09.06.1994 - 1 BvR 502/94 u.a

Leitsätze: Glaubensgemeinschaften müssen es sich gefallen lassen, Gegenstand des öffentlichen Meinungsstreits zu sein. Im Interesse einer freien Rede und mit Blick auf öffentlichkeitswirksame Korrekturen bei erfolgreichem Hauptsacheverfahren (Gegendarstellung oder Widerruf der Äußerungen) ist es ihn...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesverfassungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1998
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1998, Volume: 32, Pages: 193-197
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Freedom of opinion
B Sect
B Media
B Universelles Leben e.V
Description
Summary:Leitsätze: Glaubensgemeinschaften müssen es sich gefallen lassen, Gegenstand des öffentlichen Meinungsstreits zu sein. Im Interesse einer freien Rede und mit Blick auf öffentlichkeitswirksame Korrekturen bei erfolgreichem Hauptsacheverfahren (Gegendarstellung oder Widerruf der Äußerungen) ist es ihnen zuzumuten, die beanstandeten Aussagen, auch soweit sie scharfe, plakative oder überspitzte Formulierungen enthalten, jedenfalls vorläufig hinzunehmen.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946