Arbeitsrecht in der Kirche: Staatliches Arbeitsrecht und kirchliches Dienstrecht
Es wird sowohl das für die Kirche verbindliche staatliche als auch das kircheneigene Arbeitsrecht dargestellt. Zunächst geht Richardi von der verfassungsrechtlich geregelten kirchlichen Autonomie in eigenen Angelegenheiten aus und stellt vor diesem Hintergrund die arbeitsrechtliche Regelungsautonomi...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Buch |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
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Veröffentlicht: |
München
[Verlag nicht ermittelbar]
1984
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In: | Jahr: 1984 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Kirchliches Dienstrecht
B Arbeitsrecht B Kirchlicher Dienst |
Zusammenfassung: | Es wird sowohl das für die Kirche verbindliche staatliche als auch das kircheneigene Arbeitsrecht dargestellt. Zunächst geht Richardi von der verfassungsrechtlich geregelten kirchlichen Autonomie in eigenen Angelegenheiten aus und stellt vor diesem Hintergrund die arbeitsrechtliche Regelungsautonomie der Kirchen und ihre Grenzen dar, sowie das Verhältnis von Individualarbeitsrecht und Koalitionsrecht zur kirchlichen Autonomie. Nachdem er so sowohl den Umfang der kirchlichen Autonomie in Arbeitsrechtfragen beschrieben und damit implizit auch die für die Kirchen verbindlichen staatsrechtlichen Arbeitsrechtsregelungen dargestellt hat, beschäftigt Richardi sich im Weiteren mit der rechtlichen Ausgestaltung dieses kirchlichen Autonomieraumes, wobei er folgende Punkte ausführlich behandelt: das Arbeitsrechts-Regelungsrecht der Kirchen (kollektives Arbeitsrecht, der Dritte Weg); das Betriebsverfassungsrecht der Kirchen (gesetzliche Betriebsverfassung, eigenes Betriebsverfassungsrecht) |
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