Anrechnung von Sonn- und Feiertagszuschlägen auf den Mindestlohn, Urteil vom 17.1.2918 - 5 AZR 69/17

1. Arbeitsvertraglich vereinbarte Sonn- und Feiertagszuschläge sind grundsätzlich mindestlohnwirksam und nicht zusätzlich zum gesetzlichen Mindestlohn geschuldet. 2. Zahlt der Arbeitgeber Arbeitsentgelt, tritt gemäß § 362 Abs. 1 BGB nach der Theorie der realen Leistungsbewirkung die Erfüllungswirkun...

全面介绍

Saved in:  
书目详细资料
企业作者: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
格式: Print 文件
语言:German
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
载入...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
出版: Berliner Wissenschafts-Verlag 2018
In: Kirche & Recht
Year: 2018, 卷: 24, Pages: 298
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 劳工法
B 司法判决
实物特征
总结:1. Arbeitsvertraglich vereinbarte Sonn- und Feiertagszuschläge sind grundsätzlich mindestlohnwirksam und nicht zusätzlich zum gesetzlichen Mindestlohn geschuldet. 2. Zahlt der Arbeitgeber Arbeitsentgelt, tritt gemäß § 362 Abs. 1 BGB nach der Theorie der realen Leistungsbewirkung die Erfüllungswirkung als objektive Folge der Leistungsbewirkung ein. Einer besonderen Tilgungsbestimmung zur Herbeiführung der Erfüllungswirkung bedarf es nicht, sofern die Zahlung des Schuldners einem bestimmten Schuldverhältnis, dh. einer bestimmten Leistungspflicht, zugeordnet werden kann oder sie zur Tilgung aller Verbindlichkeiten aus mehreren Schuldverhältnissen ausreicht. 3. Der Arbeitgeber kann in der dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts zu erteilenden Abrechnung (§ 108 Abs. 1 GewO) auch eine - positive oder negative -Tilgungsbestimmung treffen. (Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG)
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht