Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 593/06. Mobbing - Schmerzensgeld wegen schuldhafter Verursachung einer Gesundheitsschädigung durch Vorgesetzten

Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG: 1. Führt ein schuldhaftes dienstliches Verhalten eines Vorgesetzten dazu, das ein ihm unterstellter Mitarbeiter psychisch erkrankt, so hat der Mitarbeiter gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf eine billige Entschädigung in Geld (Schmerzensgeld...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 2008
In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Year: 2008, Volume: 25, Pages: 223
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Labor law
B Mobbing
Description
Summary:Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG: 1. Führt ein schuldhaftes dienstliches Verhalten eines Vorgesetzten dazu, das ein ihm unterstellter Mitarbeiter psychisch erkrankt, so hat der Mitarbeiter gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf eine billige Entschädigung in Geld (Schmerzensgeld), wenn sich der Arbeitgeber des Vorgesetzten als Erfüllungsgehilfen bedient. 2. Die Beurteilung, ob ein Gesamtverhalten eines Vorgesetzten als eine einheitliche Verletzung von Rechten des unterstellten Arbeitnehmers zu qualifizieren ist oder ob einzelne Handlungen oder Verhaltensweisen des Vorgesetzten für sich genommen oder in der Gesamtschau einen rechtsverletzenden Charakter haben, unterliegt der revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbaren tatrichterlichen Würdigung.
ISSN:0943-7525
Contains:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht