Lehrerin mit Kopftuch

1. Ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, findet im geltenden Recht des Landes Baden-Württemberg keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage. 2. Der mit zunehmender religiöser Pluralität verbundene gesellschaftliche Wandel kann für den Gesetzgeber Anlass zu...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland, Bundesverfassungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Beck 2017
In: Neue juristische Wochenschrift
Jahr: 2017, Band: 70, Heft: 42, Seiten: 3072-3073
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Lehrer
B Religionsfreiheit
B Streit
B Rechtsprechung
B Kopftuch
Beschreibung
Zusammenfassung:1. Ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, findet im geltenden Recht des Landes Baden-Württemberg keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage. 2. Der mit zunehmender religiöser Pluralität verbundene gesellschaftliche Wandel kann für den Gesetzgeber Anlass zu einer Neubestimmung des zulässigen Ausmaßes religiöser Bezüge in der Schule sein
ISSN:0341-1915
Enthält:Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift